Entbürokratisierung des Steuerrechts

Geplant sind folgende Verbesserungen bzw. Erleichterungen:

 

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahre

Verkürzung der Abschreibungsdauer für digitale Innovationsgüter

Anhebung der GWG-Grenze auf € 1.000 und Abschaffung des Sammelpostens