02. Juli 2019 Entbürokratisierung des Steuerrechts Geplant sind folgende Verbesserungen bzw. Erleichterungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahre Verkürzung der Abschreibungsdauer für digitale Innovationsgüter Anhebung der GWG-Grenze auf € 1.000 und Abschaffung des Sammelpostens tagPlaceholderTags: